Gut zu wissen …
Hier finden sie grundlegende Informationen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Ihre Heilmittelverordnung (das Rezept) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt1 ist Vorraussetzung. Darin ist die Therapieform und -dauer festgelegt. Dieses Rezept bringen Sie zur ersten Therapiestunde mit. Wichtig für gesetzlich Krankenversicherte! Das „rote Rezept“ ist nur 28 Tage gültig. Der Behandlungsbeginn muss daher in diesem Zeitraum erfolgen.
1 Verordnungen dürfen u.a. von folgenden Ärzt:innen ausgestellt werden: Kinderärzt:innen, Allgemeinmediziner:innen, Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Orthopäd:innen, Chirurg:innen, Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen.
Um einen Termin zu vereinbaren2, melden Sie sich telefonisch unter 0721 / 40 71 67 oder per e-Mail an info@ergotherapie.team bei uns. Denken Sie bitte daran, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie zur Terminabsprache erreichen können.
2 Die vereinbarten Therapiezeiten sind für Sie reserviert. Wir terminieren nicht doppelt, um Wartezeiten für Sie zu vermeiden.
Die Kosten einer ergotherapeutischen Behandlung trägt Ihre Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen einen Anteil von 10 % zuzahlen, sowie eine Rezeptgebühr von 10 €. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfallen diese Beiträge.
Bei privat Versicherten ist der Anteil der Kostenübernahme abhängig vom gewählten Tarifmodell. Am ersten Termin bekommen sie eine Honorarvereinbarung, mit der sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme klären können.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin gar nicht oder kurzfristiger als 24 Stunden absagen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.