Was brauche ich?

Ihre Heilmittelverordnung (das Rezept) von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt1 ist Vorraussetzung. Darin ist die Therapieform und -dauer festgelegt. Dieses Rezept bringen Sie zur ersten Therapiestunde mit. Wichtig für gesetzlich Krankenversicherte! Das „rote Rezept“ ist nur 28 Tage gültig. Der Behandlungsbeginn muss daher in diesem Zeitraum erfolgen.

1 Verordnungen dürfen u.a. von folgenden Ärzt:innen ausgestellt werden: Kinderärzt:innen, Allgemeinmediziner:innen, Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Orthopäd:innen, Chirurg:innen, Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen.

Wann kann ich kommen?

Um einen Termin zu vereinbaren2, melden Sie sich telefonisch unter 0721 / 40 71 67 oder per e-Mail an info@ergotherapie.team bei uns. Denken Sie bitte daran, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie zur Terminabsprache erreichen können.

2 Die vereinbarten Therapiezeiten sind für Sie reserviert. Wir terminieren nicht doppelt, um Wartezeiten für Sie zu vermeiden.

Kinder und Jugend­liche bis 18 Jahren sind von der Zu­zahlung grund­sätzlich befreit.

Wer bezahlt das …

Gesetzlich

Die Kosten einer ergo­therapeutischen Be­hand­lung trägt Ihre Kranken­kasse. Ge­setz­lich ver­sicherte Er­wachsene müs­sen einen Anteil von 10 % zuzahlen, sowie eine Re­zept­gebühr von 10 €. Sind Sie von Zu­zahl­ungen befreit, ent­fallen diese Beit­räge.

Privat

Bei privat Ver­sicherten ist der Anteil der Kos­ten­über­nahme ab­hängig vom gewählten Tarif­modell. Am ersten Termin bekommen sie eine Honorar­ver­ein­barung, mit der sie bei ihrer Kran­ken­kasse die Kos­ten­über­nahme klären können.

Termin verpasst? Verhindert?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin gar nicht oder kurzfristiger als 24 Stunden absagen, müssen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung stellen.